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2G+ ab 12.01.22 im Gesundheitssport

Ab Mittwoch, den 12.01.22 müssen auch Geimpfte und Genesene einen aktuellen Coronatest vorlegen ( Landesverordnung SH v. 07.01.22). Ausgenommen sind Personen, die ihre 3. Impfung (Booster) erhalten haben. Diese Nachweise sind am Trainingsstandort vorzulegen.

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