3G -Regel ab 23.08.2021

Liebe Mitglieder,

laut Verordnung der Landesregierung tritt ab Montag, den 23.08.21 die 3G – Regel in Kraft.

Das heißt, dass ihr zum Training oder zum Kurs ( auch Aquakurse ) entweder euren Impfnachweis oder euren Genesungsnachweis vorlegen müsst.

Habt ihr Beides nicht, genügt natürlich auch ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Alle Nachweise sind zu jedem Training mitzubringen und müssen uns beim Checkin vorgelegt werden.

Unsere Outdoor-Kurse bleiben von dieser Regelung unberührt.

Die Maske muss im Reha Aktiv weiterhin auf den Laufwegen getragen werden, beim Training/Kurs selbst, am Platz, benötigt ihr keine Maske. Auch das Duschen und der Saunabesuch ist weiterhin möglich. Desinfiziert regelmäßig eure Hände im Eingangsbereich und die Kontaktflächen der Geräte und des Equipments nach der Nutzung. Euer Trainingshandtuch sollte mindestens 70 x 140 cm groß sein und haltet bitte mind. 1,5 m Abstand zu anderen Mitgliedern und Mitarbeitern.

Trainiert eure Muskeln regelmäßig und haltet euch fit & aktiv. Das ist die beste Medizin zur Stärkung eures Immunsystems.

Wir sehen uns beim Training!

Euer Reha Aktiv